Finanzielles
Die Weiterbildungsprogramme am Postgraduate Center sind als außerordentliche Studien konzipiert und dienen der persönlichen sowie beruflichen Weiterbildung. Als solche sind sie beitragsfinanziert – transparent und entsprechend den tatsächlichen Programmkosten.
Diese Struktur ermöglicht exzellente Lehrqualität, eine starke Praxisorientierung, individuelle Betreuung und Zugang zu einem leistungsstarken Netzwerk. Kurz: Ihre Investition schafft spürbaren Mehrwert für Karriere, Kompetenzaufbau und persönliche Entwicklung – flexibel, zielgerichtet und auf hohem akademischem Niveau.
Lehrgangsbeitrag
Die Höhe Ihres Lehrgangs- bzw. Programmbeitrags finden Sie auf der jeweiligen Programmseite sowie direkt in der Anmeldemaske. Die geltenden Zahlungsbedingungen entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Ihre Rechnung erhalten Sie per E‑Mail von der Finance-Abteilung des Postgraduate Center. Bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Erhalt der Rechnung und geben Sie bei der Zahlung unbedingt die Rechnungsnummer als Verwendungszweck an, damit wir Ihre Zahlung korrekt zuordnen können.
ÖH-Beitrag
Im Wintersemester 2026/27 beträgt der ÖH-Beitrag € 26,20. Davon werden € 0,70 für die ÖH‑Unfall‑ und Haftpflichtversicherung verwendet, der Rest fließt an die Bundesvertretung und die einzelnen Hochschulvertretungen. Als Studierende*r der Universität Wien – auch in Weiterbildungsprogrammen – sind Sie jedes Semester verpflichtet Ihr Studium zur Fortsetzung zu melden.
Hinweis zu Einzahlung des ÖH-Beitrags
Für Studierende des Postgraduate Center ist der ÖH‑Beitrag bereits im Lehrgangs-/Programmbeitrag enthalten und wird vom Postgraduate Center eingezahlt. Eine Zahlung über u:space ist daher nicht erforderlich.
Besonderheiten für Studierende mit Zulassung zu mehreren Studien
Wenn Sie neben Ihrem Weiterbildungsprogramm zusätzlich für ein weiteres Studium an der Universität Wien zugelassen sind, ist der ÖH-Beitrag nur einmalig zu entrichten. Sollten Sie den ÖH-Beitrag versehentlich doppelt eingezahlt haben, können Sie diesen rückfordern. Einen entsprechenden Antrag auf Erlass und/oder Rückerstattung können Sie im Servicedesk des Studienservice und Lehrwesen beantragen.
Toleranzsemester
Für die Inanspruchnahme von zusätzlichen Semestern (über die Regelstudiendauer hinausgehend) kommt die Regelung der Universität zur Anwendung. Wird ein Weiterbildungsprogramm nicht in der vorgesehenen Studiendauer abgeschlossen, können Ihnen kostenfreie Toleranzsemester gewährt werden.
- Bei Weiterbildungsprogrammen im Umfang von bis zu 60 ECTS Credits wird ein kostenfreies Toleranzsemester gewährt.
- Bei Weiterbildungsprogrammen im Umfang von 90 bis 180 ECTS Credits werden zwei kostenfreie Toleranzsemester gewährt.
Für jedes weitere Semester fällt ein zusätzlicher Lehrgangsbeitrag (inkl. ÖH-Gebühr) von dzt. € 410,- an. Eine nicht fristgerechte Einzahlung des vollständigen Beitrags hat die Unwirksamkeit der Fortsetzungsmeldung iSd § 62 UG idjgF zur Folge.
Bitte beachten Sie, dass auch aus anderen Studien an der Universität Wien Studienbeitragspflichten entstehen können. Zum Beispiel, wenn Sie sich in einem weiteren Studium außerhalb der vorgesehenen Studiendauer (inkl. Toleranzsemester) befinden. Auch diese Beiträge sind fristgerecht und in voller Höhe zu entrichten. Andernfalls kommt es zur Unterlassung der Fortsetzungsmeldung und dem Ausschluss von Ihren Studien.
Förderung und Finanzierung
In Österreich stehen Ihnen zahlreiche Förderstellen zur Verfügung, die Sie bei der Finanzierung Ihrer Weiterbildung unterstützen. Auf dieser Seite erhalten Sie einen kompakten Überblick über mögliche Finanzierungen und Stipendien – als erste Orientierung für Ihre individuelle Situation.
Da Fördervoraussetzungen und Zuständigkeiten je nach Bundesland, persönlicher Ausgangslage und Programm variieren, empfehlen wir Ihnen, die jeweiligen Stellen direkt zu kontaktieren. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit bereitgestellt werden.
- erwachsenenbildung.at: Überblicksplattform für Förderungen von Aus- und Weiterbildungen des Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung
- grants.at: Die österreichische Datenbank für Stipendien und Forschungsförderung des OEAD
- foerderkompass.at: Förderkompass des Bundeministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie
- AMS: Förderungen für Aus- und Weiterbildungen
- AK Bildungsgutschein & Digi-Bonus: Förderung der Arbeiterkammer Wien
- Sozialtopf der ÖH Uni Wien: Förderung für Studierende in finanziellen Notlagen
Wien:
Niederösterreich:
Oberösterreich:
Burgenland:
Salzburg:
Steiermark:
- Erwachsenenbildung Steiermark
- SFG - Förderungen der steirischen Wirtschaftsförderung
- Grazer Fonds für Aufstieg und Entwicklung
Kärnten:
Tirol:
Vorarlberg:
- Erasmus+: EU-Programm zur Förderung von allgemeiner und beruflicher Bildung, für Jugend und Sport in Europa
- go-international.at: Informationen zu Fördermöglichkeiten des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und der Wirtschaftskammer Österreich
Fördermöglichkeiten für Studierende aus Deutschland:
- LL.M.-Stipendium der Universität Wien: Für Studierende im Rechtsbereich
Einige unserer Weiterbilungsprogramme bieten eigene Stipendien – von der Vollfinanzierung bis zu Teilstipendien oder sonstigen Fördermöglichkeiten. Die konkreten Voraussetzungen, Beträge und Fristen finden Sie auf der jeweiligen Programmseite.
Mit herausragenden wissenschaftlichen Leistungen können Sie sich für dotierte Wissenschaftspreise qualifizieren. Diese Auszeichnungen würdigen Exzellenz in Forschung und Lehre und schaffen Sichtbarkeit für Ihre Ergebnisse.
Eine qualifizierte Weiterbildung stärkt Ihre Kompetenzen und zahlt zugleich auf den Erfolg Ihres Unternehmens ein. Prüfen Sie daher die internen Möglichkeiten und sprechen Sie Ihre Ansprechperson in der Personalabteilung oder Führungsebene aktiv an.
Mögliche Unterstützung durch Arbeitgebende umfasst beispielsweise:
- Zusätzliche Urlaubstage oder Lernzeit
- Freistellung für Lehrveranstaltungen und Prüfungen
- Übernahme oder Zuschüsse zum Lehrgangs- bzw. Programmbeitrag
- Übernahme von Reise- und Aufenthaltskosten
- Befürwortung staatlicher Förderungen wie AMS-Bildungskarenz oder Bildungsteilzeit.
Gerne unterstützt das jeweilige Program Management Sie dabei, das Gespräch vorzubereiten und passende Argumente zusammenzustellen.
Ausgaben für Ihre berufliche Aus- und Weiterbildung können Sie im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (Lohnsteuerausgleich) als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Voraussetzung dafür ist, dass im laufenden Kalenderjahr Lohnsteuer bezahlt wurde. Sowohl die Lehrgangs- bzw. Programmgebühr als auch sämtliche mit dieser postgradualen Ausbildung in Zusammenhang stehenden Kosten (z.B. Fachbücher, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort, etc.) sind von der Steuer als Werbungskosten absetzbar. Werbungskosten müssen in der Regel durch Rechnungen, Fahrtenbuch, etc. nachgewiesen werden können. Diese Belege sind sieben Jahre lang aufzubewahren, müssen der Arbeitnehmerveranlagung aber nicht beigelegt werden.
Details zur Arbeitnehmerveranlagung erhalten Sie bei Ihrem Finanzamt.
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