Der Internationale Strafgerichtshof verfolgt die schwersten Verbrechen, die der internationalen Gemeinschaft bekannt sind: Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und das Verbrechen der Aggression. Der Tag lenkt weltweit die Aufmerksamkeit auf die Bedeutung eines verbindlichen Systems des internationalen Strafrechts – und auf den Grundsatz, dass Straflosigkeit bei den schwersten Menschenrechtsverletzungen niemals eine Option sein darf.
Doch Gerechtigkeit beschränkt sich nicht auf internationale Gerichtssäle. Sie ist ein Prinzip, das ganze Gesellschaften trägt – vom Völkerrecht bis hin in den Alltag. Ob Menschen gleich behandelt werden, ob sie vor Diskriminierung geschützt sind und ob sie ihre Rechte wahrnehmen können, entscheidet sich oft fernab der großen Bühne: in Behörden, Unternehmen, Bildungseinrichtungen und im täglichen Miteinander. Die Rechtsstaatlichkeit verbindet beide Ebenen – die internationale Strafjustiz ebenso wie den Schutz vor Diskriminierung vor Ort.
Am Postgraduate Center der Universität Wien vermittelt unser Weiterbildungsprogramm „Human Rights“ LL.M fundierte Kenntnisse über Menschenrechte und deren Durchsetzung. Zudem befähigt es Fachkräfte dazu, Diskriminierung zu erkennen, wirksame Antidiskriminierungsmaßnahmen umzusetzen und Vielfalt im Rahmen der Rechtsstaatlichkeit zu gestalten – Themen, die einer unserer Lehrenden, ein Jurist bei der Gleichbehandlungsanwaltschaft, direkt aus der Praxis in den Unterricht einbringt.
Auf diese Weise wird ein Gedenktag zu einem konkreten Auftrag: Gerechtigkeit muss immer wieder neu gelernt, gestaltet und verteidigt werden.