Ein solcher Schritt würde einen Grundrechtseingriff darstellen, könne aber unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sein, analysierte der Datenrechtsexperte und Leiter unseres LL.M.-Programms "Informations- und Medienrecht" Nikolaus Forgó.
In der ZIB 2 am 28.1.2026 verwies Forgó zudem auf die Gefahr, dass eine Altersbeschränkung umfangreiche Datensammlungen durch Plattformen wie YouTube oder Instagram auslösen könnte.
Informationen zum LL.M.-Programm "Informations- und Medienrecht"