Der Erste Mai wird als Tag der Arbeit, Tag der Arbeiterbewegung, Internationaler Kampftag der Arbeiterklasse oder auch als Maifeiertag bezeichnet. Anlässlich dieses bedeutenden Tages haben wir Wolfgang Brodil, wissenschaftlicher Leiter des Programms „Arbeitsrecht", einige Fragen gestellt.
1. Mai: Tag der Arbeit
Wolfgang Brodil beantwortet Fragen zum Thema Arbeitsrecht
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1.
Welche aktuellen bzw. absehbaren Entwicklungen im Arbeitsrecht sind für Unternehmen und Beschäftigte in Österreich besonders relevant? Und wie greift das Weiterbildungsprogramm diese Themen auf?
Derzeit steht die bis Juni umzusetzende Lohntransparenz-Richtlinie der EU (RL 2923/970) im Brennpunkt. Diese verpflichtet Arbeitgeber - zur Verringerung des Gender-Pay-Gaps - geschlechtsbezogene Lohnunterschiede zu beseitigen und Lohngleichheit für gleiche Arbeit durchzusetzen. Gehaltsunterschiede müssen transparent begründet werden und bei geschlechtsspezifischen Lohnungleichheiten von mehr als 5% sind Maßnahmen zur Angleichung des Entgelts bei gleicher Arbeit zu ergreifen. Daneben ist von Daueraktualität sämtlicher Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Verwendung von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt auszugehen.
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2.
Wie verbindet das Programm wissenschaftliche Tiefe mit Praxisnähe? Welche Lehr- und Lernformate stellen sicher, dass HR-Verantwortliche, Betriebsrät*innen und Jurist*innen das Erlernte unmittelbar in der Organisation anwenden können?
Die Verbindung von Wissenschaft und Praxis findet im Lehrgang in verschiedener Hinsicht statt. Neben universitären Lehrenden zeichnet auch die Praktiker unter den Vortragenden regelmäßig eine frühere Tätigkeit im wissenschaftlichen Bereich aus. Dieser "Cross-Over-Charakter" wird ebenso in neuartigen Unterrichtsformaten – wie Gruppenarbeiten, Online-Tools oder Workshops – abgebildet.
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3.
Vor dem Hintergrund der Transformationen am Arbeitsmarkt: Welche politischen oder wirtschaftlichen Maßnahmen könnten zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen beitragen?
Inwieweit eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen bzw. der Lage am Arbeitsmarkt tatsächlich durch wirtschaftliche und politische Maßnahmen erreicht werden kann, wird die zukünftige Entwicklung zeigen. Aktuelle Maßnahmen – wie etwa die mit Jahresbeginn neu eingeführte Teilpension – zeitigen offenbar nur geringe Effekte. Im Wesentlichen dürfte die Entwicklung von der Konjunkturlage abhängen, wobei die Prognosen aufgrund diverser Faktoren wohl nicht gerade zu Optimismus veranlassen.