Rechtsanwalt Peter Zöchbauer ist am 6. April 2026 im Alter von 59 Jahren plötzlich verstorben. Als einer der bekanntesten Medienanwälte vertrat er beispielsweise die Zeitung Ö24, Novomatik oder René Benko. Seine fachliche Expertise war unbestritten.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit publizierte er einschlägig, etwa in der Zeitschrift „Medien und Recht“, in der er auch Mitherausgeber war. Darüber hinaus gab er sein umfangreiches Wissen gerne und geduldig weiter. Im LL.M.-Programm „Informations- und Medienrecht“ lehrte er über viele Jahre Medienrecht – sowohl in den Grundzügen als auch im spezialisierenden Wahlpflichtmodul. Seine Expertise floss darüber hinaus in Masterthesen ein, die er mit Umsicht betreute. Noch Ende März nahm sich Peter Zöchbauer Zeit für eine Abschlussprüfung.
Liste der betreuten Masterthesen
- „Welch’ triste Welt ohne Kinderfotos!"
- Haftung und Auskunftspflicht von Forenbetreibern nach MedienG und ECG
- Das Recht am eigenen Bild und die Problematik der Annahme des Einverständnisses
- Rechtliche Rahmenbedingungen von Kinderfotos
- Schutz des Privatlebens öffentlicher Personen
- Das Recht auf Meinungs- und Informationsfreiheit im digitalen Zeitalter
- Charakteristik der journalistischen Sorgfalt und ihre spezifischen Ausprägungen
- Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz: neu: §17a Abs 2 ABGB - verschwinden Kinderfotos aus der medialen Welt?
- Grenzen des immateriellen Schadenersatzes bei einem Shitstorm
Auch für unsere Absolvent*innen nahm er sich alle zwei Jahre Zeit und brachte uns in der Wachau im Medienrecht wieder auf den aktuellsten Stand der Literatur und Judikatur.
Der Tod von Peter Zöchbauer hinterlässt eine große Lücke und wir verlieren mit ihm einen gewichtigen Vertreter für Meinungs- und Pressefreiheit sowie Persönlichkeitsrechte.