Als Absolvent*in qualifizieren Sie sich für leitende Funktionen in der pharmazeutischen Industrie mit Fokus auf Qualitätssicherung, Qualitätskontrolle und regulatorische Verantwortung. Der Universitätslehrgang richtet sich insbesondere an Personen, die die Funktion der Sachkundigen Person gemäß Arzneimittelgesetz anstreben. Als Sachkundige Person tragen Sie die Gesamtverantwortung für die Qualität und Compliance von Arzneimitteln. Sie beurteilen Herstellungsprozesse, Prüfergebnisse und Zulassungsunterlagen, überwachen GMP-Vorgaben und stellen die Sicherheit der Patient*innen sicher. Das Qualifikationsprofil erfordert fundierte fachliche Expertise, analytische Kompetenz, Kommunikationsfähigkeit und ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein.
Nach Abschluss des Universitätslehrgangs haben Sie eine umfassende Ausbildung in den pharmazeutischen Grundlagen, die benötigt werden, um Arzneimittelchargen zu beurteilen und auf Basis der entsprechenden Zulassungsunterlagen und Analyseergebnissen Freigaben vornehmen zu können.
Damit verfügen Sie über die theoretischen Voraussetzungen für die Anerkennung als Sachkundige Person durch das BASG (Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen).