Zulassung
Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zur Zulassung am Postgraduate Center. So wissen Sie genau, was wann zu tun ist und können Ihre nächsten Schritte planen.
Als Interessent*in aus dem Ausland finden Sie bei uns auch Informationen zu Beglaubigungen/Apostillen und zur Bewertung Ihrer ausländischen Bildungsabschlüsse. So können Sie bereits vor Ihrer Bewerbung am Postgraduate Center die entsprechenden Schritte setzen.
Für die Aufnahme in ein Weiterbildungsprogramm des Postgraduate Center ist ein erfolgreich abgeschlossenes Auswahlverfahren erforderlich. Im Rahmen Ihrer Bewerbung werden unter anderem Ihre Motivation und Ihre Zielsetzung erhoben. Die konkrete Ausgestaltung des Auswahlverfahrens sowie die Faktoren über die Aufnahmeentscheidung werden im jeweiligen Curriculum durch den Senat festgelegt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Program Management.
Die Antrags- und Bewerbungsfristen unterscheiden sich je nach Weiterbildungsprogramm. Die konkreten Daten finden Sie auf den Unterseiten der jeweiligen Programme. Bei Rückfragen zu den Antrags- und Bewerbungsfristen wenden Sie sich bitte direkt an das jeweilige Program Management.
Die Weiterbildungsprogramme am Postgraduate Center werden im Regelfall in Deutsch oder Englisch angeboten.
- Personen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, haben gute Kenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen (mind. Niveau C1 nach dem europäischen Referenzrahmen). Über die Art des Nachweises entscheidet die wissenschaftliche Leitung.
- Wird ein Weiterbildungsprogramm in englischer Sprache abgehalten, sind gute Kenntnisse der englischen Sprache nachzuweisen (mind. Niveau C1 nach dem europäischen Referenzrahmen). Auch hier entscheidet die wissenschaftliche Leitung über die Art des Nachweises.
Nach erfolgreichem Abschluss des Auswahlverfahrens können Sie die Zulassung zu Ihrem Weiterbildungsprogramm beantragen. Alle notwendigen Informationen zur Antragstellung und zum Zulassungsverfahren erhalten Sie nach der Benachrichtigung über Ihre Aufnahme durch das jeweilige Program Management.
Alle Studierenden des Postgraduate Center erhalten einen u:account. Dieser ermöglicht Ihnen den Zugriff auf alle studienrelevanten Plattformen und stellt Ihnen eine persönliche E‑Mail‑Adresse bereit.
Nach der Mitteilung über Ihre Aufnahme in das Weiterbildungsprogramm informiert Sie Ihr Program Management und fordert Sie zur Einrichtung Ihres u:account sowie zur Erstregistrierung in u:space auf.
Je nach Ausstellungsland Ihrer Unterlagen kann eine Beglaubigung erforderlich sein. Bestehen für das Land, in dem Ihre Dokumente ausgestellt wurden, Beglaubigungsvorschriften (siehe Link unten), müssen Ihre Unterlagen bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entsprechend beglaubigt sein. Die Beglaubigungen sind direkt auf den Originaldokumenten anzubringen.
Apostille
Für eine Beglaubigung Ihrer Dokumente durch eine Apostille wenden Sie sich an das Außenministerium des Ausstellungslands. In einigen Ländern ist dafür das Justiz- oder Bildungsministerium zuständig. Die Apostille muss die Unterschrift auf dem Originaldokument bestätigen – nicht die Unterschrift des Notars. Sollten Sie Dokumenten aus der Volksrepublik China besitzen, müssen Sie zusätzlich zu den beglaubigten Unterlagen eine Bestätigung der Akademischen Prüfstelle (APS) der deutschen Botschaft in Peking vorlegen.
Volle diplomatische Beglaubigung
Für eine volle diplomatische Beglaubigung Ihrer Dokumente benötigen Sie Bestätigungen des Unterrichts- oder Bildungsministeriums sowie des Außenministeriums (bzw. in einigen Ländern des Justizministeriums) des Ausstellungslandes. Als Letztes muss die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft oder Konsulat), die für das Ausstellungsland der Dokumente zuständig ist, diese Bestätigungen überbeglaubigen. Für einige Länder ist die Überbeglaubigung durch die österreichische Vertretungsbehörde ausgesetzt. In diesem Fall benötigen Sie die innerstaatlichen Beglaubigungsvermerke des Unterrichts- oder Bildungsministeriums und des Außenministeriums.
Übersetzung
Alle für das Zulassungsverfahren erforderlichen Dokumente müssen (nach der Beglaubigung) übersetzt werden, sofern sie nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind. Diese Übersetzung muss durch eine*n gerichtlich beeidete*n Übersetzer*in durchgeführt werden. Die Übersetzung darf erst nach der Beglaubigung angefertigt werden, da auch die Beglaubigungsstempel übersetzt werden müssen.
Weitere Informationen zu Beglaubigungsvorschriften und Übersetzung sowie eine vollständige Länderliste finden sie hier: Beglaubigungsvorschriften und Übersetzung der Universität Wien
Die Anerkennung oder Bewertung Ihrer im Ausland erworbenen Bildungsqualifikation kann Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen und den Zugang zu akademischen Weiterbildungsmöglichkeiten in Österreich erleichtern. Hierfür gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ENIC NARIC AUSTRIA)
Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (ENIC NARIC AUSTRIA) stellt auf Anfrage Bewertungen von ausländischen Schulzeugnissen und Hochschulqualifikationen aus allen Ländern der Welt für berufliche Zwecke aus. Eine Bewertung Ihrer Schul- oder Studienabschlüssen können Sie auf asbb.at beantragen. Die Entscheidung über die Zulassung zum Studium obliegt der jeweiligen österreichischen Bildungseinrichtung (Universitäten, Fachhochschulen, Privatuniversitäten, Pädagogische Hochschulen). Eine Bewertung durch ENIC NARIC AUSTRIA wird für diesen Prozess empfohlen, ist jedoch nicht erforderlich.
Anlaufstelle Wien (AST Wien)
Die AST Wien bietet kostenlose Beratung im Anerkennungs- und Bewertungsverfahren für Drittstaatenangehörige und Personen mit Bildungsabschlüssen aus einem Drittstaat an. Die Beratung umfasst unter anderem die Klärung, ob eine formale Anerkennung erforderlich ist und ob Ihre Abschlussdokumente zusätzliche formale Anforderungen erfüllen müssen, wie beispielsweise eine beglaubigte Übersetzung. Die Kontaktdaten der AST Wien für eine persönliche Beratung finden Sie unter anlaufstelle-anerkennung.at.
ANABIN - Datenbank zu ausländischen Bildungsabschlüssen
Recherchieren Sie selbständig Ihren Schul- oder Studienabschluss auf dem Infoportal anabin (Deutsche Datenbank für anerkannte Hochschulen weltweit). So können Sie in wenigen Schritten feststellen, wie ihr Abschluss im Bildungssystem eingeordnet wird und ob Ihre Hochschuleinrichtung akkreditiert ist.
Nostrifzierung
Die Nostrifizierung ist das Verfahren, mit dem Ihr ausländischer Studienabschluss einem österreichischen Abschluss offiziell gleichgestellt wird. Eine Nostrifizierung ausländischer Studienabschlüsse ist an der Universität Wien möglich, wenn der entsprechende Studiengang an der Universität Wien angeboten wird.
Nach erfolgreichem Abschluss des Nostrifizierungsverfahrens dürfen Sie unter anderem den entsprechenden österreichischen akademischen Grad führen. Für allgemeine Auskünfte und Beratung wenden Sie sich bitte an das Büro des Studienpräses der Universität Wien.
Hinweis: Für die Zulassung am Postgraduate Center ist eine Nostrifizierung Ihres Abschlusses nicht erforderlich.
Uniport – Karriereservice der Universität Wien
Uniport bietet Drittstaatenangehörigen während ihres Studiums an der Universität Wien persönliche Karriereberatung auf Deutsch und Englisch an. In diesen Beratungsgesprächen lernen Sie die rechtlichen Grundlagen des österreichischen Arbeitsmarktes kennen (z.B. die Aufenthaltsbewilligung oder die Rot-Weiß-Rot – Karte) und erhalten nützliche Ressourcen für Ihre Jobsuche als Student*in oder Absolvent*in in Österreich. Die Beratungen werden vor Ort und online über Microsoft Teams durchgeführt. Die Anmeldung zum kostenlosen Beratungstermin erfolgt über das Uniport-Termintool.
Uniport Webinar – Studieren und Arbeiten in Österreich als Drittstaatsangehöriger
Uniport bietet Workshops an, die von Karriere-Expert*innen organisiert werden und sich mit Berufsmöglichkeiten in Österreich für aktuelle Studierende und Absolvent*innen der Universität Wien befassen. Wenn Sie planen, sich nach Ihrem Abschluss in Österreich niederzulassen, ist dieses Webinar die perfekte Gelegenheit, sich mit den rechtlichen Grundlagen und Strategien zur Jobsuche in Österreich vertraut zu machen. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier: uniport.at/workshops-webinare
Noch etwas unklar?
Unser Team unterstützt Sie gerne bei Fragen zu Zulassung und Zulassungsbescheid, u:account und Registrierung für Studieninteressierte, Visa und Vorbildungen sowie zu Studienblatt, Studienbestätigung und Studienzeitbestätigung.
Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen schnell und unkompliziert weiter.
Kontakt
Follow Us - Postgraduate Center
Studieninteressierte und Teilnehmer*innen unserer Weiterbildungsprogramme begleiten wir auf Instagram, Facebook und LinkedIn mit aktuellen Einblicken in unsere Programme, Veranstaltungen und das Campusleben. Für alle, die noch tiefer eintauchen möchten, bieten wir auf unserem YouTube-Kanal spannende Videoformate und Hintergrundberichte.